Coronavirus/Covid-19: Informationen zu Ihrer Kursbuchung |
Da derzeit noch nicht abzusehen ist, wie sich die Situation in Deutschland entwickeln wird, werden wir in Absprache mit dem Helios Klinikum München West und nach den Empfehlungen des Gesundheitsamtes München zeitnah eine Woche vor dem Kurs entscheiden, ob wir die Veranstaltung durchführen oder gegebenfalls verschieben werden. Sollte der Fall einer kurzfristigen Absage eintreten, würden wir abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die volle Kursgebühr rückerstatten, wenn Sie den dann angesetzten Ersatztermin nicht wahrnehmen können. Desweiteren gehen wir davon aus, dass sich bei einer Pandemie auch die BLÄK hinsichtlich der Fristen der Fachkundeaktualisierung kulant zeigen wird, da hier die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Vordergrund steht. Es kann nicht im Sinne der BLÄK sein, wenn ein durchgeführter Aktualisierungskurs zur potentiellen Infektion von Beschäftigten des Gesundheitswesens führt. Stand: 15.03.2020 Informationen zu ablaufenden Aktualisierungsfristen Daher wird nachfolgende Vorgehensweise vom StMUV empfohlen und von der KVB auch umgesetzt: Im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2020 ablaufende Aktualisierungsfristen gelten ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die bereits angemeldete Kursteilnahme danach zum nächstmöglichen (beim Kursveranstalter verfügbaren) Termin erfolgt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kurs vom Veranstalter abgesagt wurde oder ob der Teilnehmer absagt (aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus!). |