Gesetzliche Regelung Aktualisierungskurs
Entsprechend den Fortbildungsvorgaben der EURATOM ist die Verpflichtung zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz in die StrlSchV aufgenommen worden. Nach den Vorschriften der Verordnungen hat jeder, der für seine Tätigkeit Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen muss, diese regelmäßig zu aktualisieren. Regelmäßig heißt, die Aktualisierung muss alle fünf Jahre durch Teilnahme an anerkannten Kursen oder als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erfolgen.
In den Fällen, in denen der Nachweis über die Aktualisierung nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird, kann die zuständige Stelle die Fachkunde entziehen oder mit Auflagen versehen, z.B. mit einer Frist zum Nachholen der Aktualisierung.
Die Fachkunde im Bereich der Strahlenschutzverordnung gilt nur fort, wenn sie innerhalb festgelegter Fristen aktualisiert wird.