Gesetzliche Regelung Grundkurs
Um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erhalten, ist neben der praktischen Tätigkeit (Sachkunde) der Besuch von Strahlenschutzkursen erforderlich. Außer dem Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung sind ergänzende Spezialkurse für das jeweilige Anwendungsgebiet (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin oder Strahlentherapie) zu absolvieren. Gemäß der Richtlinie Fachkunde nach Röntgenverordnung / Medizin und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin muss der Kurs mit einem Kenntnissnachweis (multiple choice) abgeschlossen werde,